Heller Treppenbau e.K. | Leibelbach 12 | 91567 Herrieden

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Heller Holztreppen

Natur und Ästhetik ein Leben lang

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Heller Holztreppen

Natur und Ästhetik ein Leben lang

DIN 18065 und gängige Praxis

Unabhängig von der Bauweise und dem Grundriss der Treppe sind bei der Planung wichtige Maße und Regeln einzuhalten.

Die nutzbare Treppenlaufbreite muss mind. 80 cm sein. 90 cm bis 100 cm Treppenaußenmaß sind üblich.

Bei einer möglichen Absturzhöhe von weniger als 12 m im Wohnhaus muss die Geländerhöhe mind. 90 cm betragen.

Die Durchgangshöhe von Stufenkante bis Decke muss mind. 2 m sein.

Leitereffekte am Geländer vermeiden, wenn regelmäßig Kleinkinder anwesend sind.

Beispielsweise können parallel zum Treppenlauf geneigte Stäbe (mitlaufende Reling) überklettert werden. Deshalb sind senkrechte Stäbe gängig und auch im Privatbereich empfehlenswert.

Lichter Sprossenabstand max. 12 cm.

Unterschneidung mind. 3 cm bei offenen Treppen. Bei geschlossenen Treppen (z.B. mit Setzstufen)
a + u ≥ 26 cm. 26 cm deshalb, um den Fuß voll (und damit sicher) aufsetzen zu können.

Nach 18 Steigungen wird ein Podest gefordert.

 

Der lichte Abstand vom Handlauf zur Wand muss mind. 5 cm sein.

 

 

 

 

Treppenwissen

 

Qualität hat oberstes Gebot

Seitens Heller Treppenbau e.K. halten wir uns bei der Fertigung strikt an die geltenden DIN-Vorschriften für Treppen und zugehörige Elemente wie Handläufe. Unser Team vereint die professionelle Herstellung mit handwerklichem Geschick, dem Blick für Details und für das Wesentliche. Mit Treppen, die unser Zeichen tragen, erhalten Sie ein Qualitätsversprechen.

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